Dossier: Islamismus - Download word format
Von Ikbal al-Fallouji und Daniel Urech*
Im Wirtschaftsleben der vielen Länder, in welchen der Islam in verschiedenen Varianten Staatsreligion ist, gelten Gesetze, Regeln und Verhaltensnormen, die markante Unterschiede zu den Nationen mit einer anderen Glaubensbasis aufweisen. In der Diskussion über die Grundsätze des islamischen Geld- und Finanzwesens gibt es aber auch deutliche Parallelen zur historischen Entwicklung, die Juden und Christen aus eigener Erfahrung kennen. (Red.)
Folgende Antworten auf Fragen nach der gesellschaftlichen und moralischen Grundhaltung sind für das Verständnis des Finanzsystems islamischen Zuschnitts wichtig:
1. Der Islam hält Verhaltensmuster für das
Individuum in geistlichen wie weltlichen Belangen
bereit und ordnet damit das Leben sowohl auf
persönlicher wie auch auf gesellschaftlicher
und wirtschaftlicher Ebene.
2. Die Muslime betrachten den Schöpfer als
alleinigen «Eigentümer», der den Menschen die
Verwaltung ihres irdischen Besitzes auf Zeit
überlässt, ihnen damit jedoch eher
Verantwortung auflädt als ein Privileg einräumt.
3. Kapital kann nur auf Grund menschlicher
Bemühungen, quasi auf der Grundlage der
Vereinigung von Kapital und Arbeit, einen Gewinn
abwerfen. Das unabdingbare Element des
Risikos ist unvereinbar mit einem a priori
gesicherten Profit, auch (und besonders) wenn diesem
die Form eines unabhängig vom
Geschäftserfolg zugesicherten Zinses gegeben wird.
Sinn und Ursprünge des Zinsverbots
Im Islam findet sich, u. a. im Koran selber und in den Sprüchen des Propheten Mohammed, ein eigentliches Zinsverbot, dieweil der Gewinn aus dem Handel wie überall zugelassen ist. Dies erklärt sich aus der schweren Benachteiligung der Armen in der präislamischen Gesellschaft, die den Reichen für das benötigte Geld exorbitante Zinsen zu zahlen hatten und zu Sklaven wurden, wenn sie diese Verpflichtung nicht einzuhalten vermochten. Diese sozialen Spannungen trachtete der Islam durch einen gerechten Ausgleich zwischen Arm und Reich zu lindern.
Ist aber der Schuldner, der einen festen Zins zu zahlen hat, immer der Ausgebeutete? Just diese Frage bewegt die Gemüter auch im modernen Islam; dabei ist dieser beileibe nicht die einzige Religion, welche feste Kapitalzinsen verbietet. Auch das Alte Testament verbot den Juden das Zinsennehmen, zuerst nur unter Volksgenossen, dann auch, wenn nicht ein Notfall vorlag, dem Fremden gegenüber. Und unter dem Einfluss des Alten Testaments galt auch der christlichen Kirche das «Wuchern mit Zinsen» als Sünde. Im Alltag sah es allerdings anders aus: Die Geldverleihung auf Zinsen wurde sowohl von Juden als auch von Christen praktiziert, entweder durch die Obrigkeit nur gerade toleriert oder gar ausdrücklich bewilligt. Mit der Reformation kam dann die Akzeptanz des Zinses als eines Entgelts, dessen generelle Untersagung durch die französische Revolution endgültig hinweggefegt wurde. Calvin und Dumoulin vor allem hatten den Zins als berechtigten Lohn für die Geldleihe, die für sie die Funktion einer zeitlich beschränkten Hilfestellung hatte, sogar propagiert. Gewisse zeitgenössische muslimische Theologen folgen interessanterweise den gleichen Überlegungen.
Gründung islamischer Finanzinstitute
(more…)