Investitionen im Islam - Parallelen und Unterschiede zu anderen Wirtschaftssystemen

Dossier: Islamismus - Download word format

Von Ikbal al-Fallouji und Daniel Urech*

Im Wirtschaftsleben der vielen Länder, in welchen der Islam in verschiedenen Varianten Staatsreligion ist, gelten Gesetze, Regeln und Verhaltensnormen, die markante Unterschiede zu den Nationen mit einer anderen Glaubensbasis aufweisen. In der Diskussion über die Grundsätze des islamischen Geld- und Finanzwesens gibt es aber auch deutliche Parallelen zur historischen Entwicklung, die Juden und Christen aus eigener Erfahrung kennen. (Red.)

Folgende Antworten auf Fragen nach der gesellschaftlichen und moralischen Grundhaltung sind für das Verständnis des Finanzsystems islamischen Zuschnitts wichtig:
1. Der Islam hält Verhaltensmuster für das
Individuum in geistlichen wie weltlichen Belangen
bereit und ordnet damit das Leben sowohl auf
persönlicher wie auch auf gesellschaftlicher
und wirtschaftlicher Ebene.

2. Die Muslime betrachten den Schöpfer als
alleinigen «Eigentümer», der den Menschen die
Verwaltung ihres irdischen Besitzes auf Zeit
überlässt, ihnen damit jedoch eher
Verantwortung auflädt als ein Privileg einräumt.

3. Kapital kann nur auf Grund menschlicher
Bemühungen, quasi auf der Grundlage der
Vereinigung von Kapital und Arbeit, einen Gewinn
abwerfen. Das unabdingbare Element des
Risikos ist unvereinbar mit einem a priori
gesicherten Profit, auch (und besonders) wenn diesem
die Form eines unabhängig vom
Geschäftserfolg zugesicherten Zinses gegeben wird.
Sinn und Ursprünge des Zinsverbots

Im Islam findet sich, u. a. im Koran selber und in den Sprüchen des Propheten Mohammed, ein eigentliches Zinsverbot, dieweil der Gewinn aus dem Handel wie überall zugelassen ist. Dies erklärt sich aus der schweren Benachteiligung der Armen in der präislamischen Gesellschaft, die den Reichen für das benötigte Geld exorbitante Zinsen zu zahlen hatten und zu Sklaven wurden, wenn sie diese Verpflichtung nicht einzuhalten vermochten. Diese sozialen Spannungen trachtete der Islam durch einen gerechten Ausgleich zwischen Arm und Reich zu lindern.

Ist aber der Schuldner, der einen festen Zins zu zahlen hat, immer der Ausgebeutete? Just diese Frage bewegt die Gemüter auch im modernen Islam; dabei ist dieser beileibe nicht die einzige Religion, welche feste Kapitalzinsen verbietet. Auch das Alte Testament verbot den Juden das Zinsennehmen, zuerst nur unter Volksgenossen, dann auch, wenn nicht ein Notfall vorlag, dem Fremden gegenüber. Und unter dem Einfluss des Alten Testaments galt auch der christlichen Kirche das «Wuchern mit Zinsen» als Sünde. Im Alltag sah es allerdings anders aus: Die Geldverleihung auf Zinsen wurde sowohl von Juden als auch von Christen praktiziert, entweder durch die Obrigkeit nur gerade toleriert oder gar ausdrücklich bewilligt. Mit der Reformation kam dann die Akzeptanz des Zinses als eines Entgelts, dessen generelle Untersagung durch die französische Revolution endgültig hinweggefegt wurde. Calvin und Dumoulin vor allem hatten den Zins als berechtigten Lohn für die Geldleihe, die für sie die Funktion einer zeitlich beschränkten Hilfestellung hatte, sogar propagiert. Gewisse zeitgenössische muslimische Theologen folgen interessanterweise den gleichen Überlegungen.
Gründung islamischer Finanzinstitute

Die Schaffung spezieller Sparkassen in Ägypten gilt als erster Versuch, Finanzinstitute nach islamischen Grundsätzen einzurichten; es folgten ähnliche Initiativen in Pakistan und weitere Gründungen wiederum in Ägypten, z. B. 1974 die Nasser Social Bank. 1977 folgten die überstaatliche Islamic Development Bank in der saudiarabischen Hafenstadt Jeddah, die Islamic Faisal Banks Sudans und Ägyptens sowie das Kuwait Finance House. Das Dar Al-Maal Al-Islami, eine internationale islamische Institution mit einem Trust auf den Bahamas und einer Dienstleistungsgesellschaft (D.M.I. SA) in Genf, wurde 1983 ins Leben gerufen und hat seither Niederlassungen und Tochtergesellschaften in Bahrain, Ägypten, Marokko, Westafrika und Luxemburg errichtet.

Diese Entwicklung steckt also eigentlich noch in ihren Anfängen, hat aber bereits einen unübersehbaren Stellenwert, verwalten diese Institutionen doch bedeutende Vermögenswerte, über deren Total allerdings nur weit auseinanderklaffende, von 50 Mrd. $ bis 200 Mrd. $ reichende Schätzungen vorliegen. Das islamische Finanzsystem dringt allmählich auch in den wirtschaftlichen Alltag ein. Länder wie Pakistan und Iran haben es sogar 1981 bzw. 1983 auf dem Gesetzesweg für obligatorisch erklärt, und der Sudan erliess 1984 ein Gesetz, das den Banken die Einhaltung der Scharia (d. h. der islamischen Grundsätze) in ihrer Geschäftstätigkeit vorschreibt.

Neben der gewollten heilsamen Wirkung islamischen Finanzgebarens waren bald auch Schwachstellen zu erkennen. Einmal begünstigt das System kurzfristige Operationen, wogegen die auf längere Dauer angelegte Entwicklungsfinanzierung auf der Strecke bleibt. Die Folge sind Mängel sowohl in der Ausbildung der Kader wie in der Bereitstellung eines Instrumentariums, das in allen Belangen an die Stelle des verbotenen Zinsennehmens, der «Riba», treten kann. Hinzu kommen Schwierigkeiten in der Koordination der Tätigkeiten islamischer und herkömmlicher Finanzinstitute, insbesondere auch internationaler Banken, sowie politische Komplikationen, die sich für islamische Regierungen aus einem von wirtschaftlichen Notwendigkeiten diktierten Nebeneinander der Systeme ergeben können.
Eine Palette von Finanzinstrumenten

Die Schaffung eines Ersatzes für das verzinsliche Darlehen verlangt Kreativität und Flexibilität. Um die Finanzbedürfnisse des modernen Lebens mit der Scharia in Einklang zu bringen, wurde eine ganze Palette von Institutionen geschaffen. Die am häufigsten zur Anwendung gelangenden werden nachstehend kurz vorgestellt:

Mudaraba: Diese im muslimischen Recht verankerte Vertragsform verbindet den Kapitalgeber mit dem Berufsmann, dessen Aktivitäten finanziert werden, zu einer Interessengemeinschaft, in welcher sowohl die Gewinnchancen als auch das Verlustrisiko geteilt werden. Ein fester Zins oder irgendwelche Gewinngarantien sind ausgeschlossen, das effektive Ergebnis der gemeinsamen Unternehmung wird vielmehr nach einem vorbestimmten Schlüssel verteilt. Der Anlagevertrag, den islamische Banken mit ihren Kunden abschliessen, folgt diesem Modell.

Musharaka: Die vertragliche Verbindung von Kapitalien zur gemeinsamen Unternehmung läuft auf eine Beteiligungsnahme hinaus, und dementsprechend werden Gewinn und Verlust in der Regel proportional zum eingeworfenen Kapital aufgeteilt. Ihre Kunden finanzieren die islamischen Banken in der Regel auf dieser Grundlage.

Murabaha: Die Bank kauft Güter im Auftrag und auf Rechnung ihres Kunden, dem die Ware erst nach der Zahlung des Preises und einer vereinbarten zusätzlichen Marge übertragen wird.

Ijara Waliktina: Auf Grund dieser mit unserem Miete-Kauf-Vertrag vergleichbaren Abmachung erwirbt die Bank Immobilien oder Investitionsgüter, um sie dem Kunden mietweise zu überlassen, wogegen sich dieser zur käuflichen Übernahme mittels Ratenzahlungen verpflichtet.

Islamische Versicherungsverträge: Zumal die islamischen Banken die herkömmliche Versicherung nicht für mit dem Islam vereinbar halten, haben sie ihre eigenen Versicherungsgesellschaften gegründet, in denen alle Versicherten zu einer Risikogemeinschaft zusammengeschlossen werden. Mit ihren Kapitaleinlagen begründen diese eine eigentliche Gesellschaft auf Gegenseitigkeit, in welcher jeder Versicherte gleichzeitig Versicherer ist, ob er sich nun an der Geschäftsführung beteiligt oder nicht.

Das islamische Finanzsystem hat sich in relativ kurzer Zeit gewaltig entwickelt und ist heute nicht mehr wegzudenken. Viele der islamischen Banken sind seit über zehn Jahren tätig und haben ihre Entwicklungsfähigkeit ohne jede staatliche oder anderweitige öffentliche Unterstützung unter Beweis gestellt. Nach einer Periode der Skepsis zeigt auch die internationale Finanzwelt ein wachsendes Interesse an den islamischen Finanzinstituten und ist zur Zusammenarbeit in den verschiedensten Bereichen bereit. Banken wie die Credit Suisse First Boston haben für ihre muslimische Kundschaft eigene islamische Finanzprodukte eingeführt, andere wiederum haben Tochterbanken gegründet, die ihre Tätigkeit ausschliesslich nach islamischen Grundsätzen, und dies sogar unter formeller Kontrolle religiöser Instanzen, betreiben. Als bedeutendstes Beispiel sei die 1995 inaugurierte Citi Islamic Investment Bank of Bahrain genannt. An diesem Erfolgsbild hat die rauhe Wirklichkeit auch einige Abstriche angebracht. Wie bereits angedeutet sind islamische Finanzprodukte vor allem für den kurzfristigen Handel geeignet, so dass diese Banken die Rolle von Investmentbanken, die ihnen in den Gründungsritualen oft zugesprochen wurde, mangels geeigneter Instrumente gar nicht spielen können. Gleichzeitig wird Kritik laut, diese Banken bedienten sich zuweilen unangemessener Methoden, um Verluste um jeden Preis zu vermeiden. Schliesslich zeigen sich auch in der religiösen Kontrolle gewisse Spannungen: Die Mehrheit der geistlichen Führer des Islam ist sich zwar nach wie vor über das Zinsverbot einig, doch haben muslimische Theologen, die der modernen Weltwirtschaft gegenüber eher aufgeschlossen sind, eine andere Meinung. Drei Problemkreise werden mithin die künftige Entwicklung des islamischen Finanzsystems entscheidend beeinflussen. Am 29. Mai 1991 publizierte Sheik Mohammed Tantawi, der als Ägyptens «Mufti» über beachtliche religiöse Autorität verfügt, in ägyptischen Zeitungen eine Erklärung, wonach der Islam im Grunde der Dinge einer Festlegung des Kapitalgewinns zum voraus als eines festen Prozentsatzes nicht im Wege stünde. Demzufolge könnten die zuständigen Instanzen, sofern sie zuvor die Meinung der Gelehrten und Experten eingeholt hätten, den Bankbehörden im öffentlichen Interesse gestatten, Kapitalzinsen als Kundeninformation zum voraus zu fixieren.
Probleme und Zukunftsperspektiven

Erwarteterweise wird diese Meinung von anderer Seite bis heute heftig bekämpft. Dabei ist jedoch nicht zu übersehen, dass in den muslimischen Ländern, im öffentlichen so gut wie im privaten Sektor, Finanzoperationen in ihrer überwiegenden Mehrzahl auf herkömmlicher Basis, unter Einschluss des Zinselements, abgewickelt werden. Es dürfte schwerhalten, alle an diesen Operationen Beteiligten der Widerhandlungen gegen den Islam, also der Sünde, zu bezichtigen und allein den islamischen Banken das Epithet der «religiös Korrekten» vorzubehalten. Vielmehr halten die islamischen Banquiers für diejenigen Gläubigen, die das Zinsennehmen nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, alternative Finanzierungsformen bereit, die auf diese Kunden zugeschnitten und nicht als Herausforderung an die Andersdenkenden gedacht sind. Nur die gegenseitige Respektierung der Anliegen und Handlungsprinzipien führt zu einem ausgewogenen Verhältnis.
Die religiöse Aufsicht

So lassen die Gesetzgebung in den meisten arabischen Ländern Zinsen durchaus zu. Im Irak beispielsweise sind 5% Jahreszins für Handelssachen und 4% für alle übrigen zivilen Ansprüche vorgesehen, die von Gesetzes wegen ab dem Datum der Rechtshängigkeit einer Forderung gelten, soweit nicht eine konkrete Abmachung oder ein geltender Usus etwas anderes vorsehen. Auf keinen Fall dürfen jedoch Zinsen den Satz von 7% übersteigen. Gleichermassen moderate Zinssätze sehen auch die Gesetze von Ägypten, Syrien und Libyen vor, wogegen in Kuwait zum voraus fixierte Kapitalzinsen strikte verboten sind.

Die islamischen Banken haben die religiöse Kontrolle ihrer Praktiken einem Komitee von Experten übertragen, deren Autorität sowohl bei ihrer Kundschaft als auch in religiösen Kreisen anerkannt ist. Diesem Komitee obliegt es, zuerst die Institution selber in ihrer Gesamtheit, ihrer Entstehungsgeschichte und in ihren Strukturen, einer Analyse zu unterziehen. Grundsätzlich muss auch jede Finanzoperation überprüft werden, doch haben die islamischen Banken, wie schon ausgeführt, für die üblichen Transaktionen allgemein gültige Modelle entwickelt (Mudaraba, Musharaka, Murabaha usw.), denen als solche die religiöse Anerkennung verliehen wurde.

Zuweilen wird der Überprüfungsvorgang durch die mangelnde Komplementarität der Kenntnisse behindert: Die Bankfachleute präsentieren mangels Verständnisses für das muslimische Recht ihre Anliegen nicht immer mit der nötigen Klarheit, und die des modernen Finanzierungswesens unkundigen religiösen Experten treffen dann zuweilen überhastete Entscheidungen, welche den Bankbetrieb beeinträchtigen, aber nur schwer wieder rückgängig zu machen sind. Anlass zum Optimismus gibt immerhin der erkennbare Trend, dass Geistlichen mehr vom modernen Bankwesen, die Banquiers mehr von den Prinzipien des Islam aufnehmen. Das Religious Supervisory Board des Dar Al-Maal Al-Islami Trust beispielsweise lässt seit kurzem Transaktionen an Aktienbörsen zu, sofern die Gesellschaften, um deren Aktien es sich handelt, nicht verbotenen Aktivitäten wie der Herstellung von oder dem Handel mit Alkohol oder Schweinefleisch oder aber dem Glücksspiel obliegen. Zuvor waren Gesellschaften nur schon wegen der Praxis des Empfangs und der Zahlung von festen Kapitalzinsen ausgeschlossen worden. Neben ihrer Tätigkeit als religiöse Kontrollorgane mit Entscheidungsbefugnissen stellen die religiösen Experten ihre Dienstleistungen als Gutachter zur Verfügung, wobei sie diese Beratungstätigkeit natürlich nicht monopolisieren können. Einen Bescheid («Al-Ijtihad») kann nämlich jeder Experte, der die nötigen Qualifikationen besitzt, erlassen, und der Ratsuchende kann erst noch frei wählen, welchem von zwei sich allenfalls widersprechenden religiösen Experten er folgen will. Verschiedene islamische Banken sind dazu übergegangen, ihre eigenen ständigen Expertengremien einzurichten, was dann wiederum ihre Möglichkeiten zur Einholung einer «second opinion» einschränkt.
Vermehrte Zusammenarbeit

Die International Association of Islamic Banks hat bis heute keine umfassende Zusammenarbeit zwischen den islamischen Finanzinstituten zustande gebracht. Angesichts der Globalisierung der Finanzströme und -systeme, die ja auch unter den Giganten der Szene eine Fusionswelle ausgelöst hat, ist eine Zusammenarbeit - wenn nicht sogar eine Konsolidierung - unter den diversen islamischen Banken unumgänglich. Das islamische Finanzsystem hat bislang eine erstaunliche Anpassungsfähigkeit demonstriert, nimmt aber grössenmässig noch einen äusserst bescheidenen Platz im Wirtschaftsleben ein. Nun kommt den Ländern des Islam zwar eine wachsende Bedeutung zu, und die Realisierung der islamischen Grundsätze durch die islamischen Banken vermag den immer wieder aufkeimenden extremistischen Tendenzen in mancher Hinsicht die Spitze zu brechen. Für einen eigentlichen Durchbruch ist allerdings ein Quantensprung erforderlich, und dafür sind erhöhte Anstrengungen in der Ausbildung qualifizierter Finanzfachleute, der Schaffung neuer, anpassungsfähiger und auch auf längerfristige Finanzierungen ausgerichteter Finanzinstrumente sowie eben eine intensivierte Zusammenarbeit untereinander und mit der übrigen Finanzwelt erforderlich. Wenn dies gelingt, so können islamische Initiativen und Alternativen zur Vermeidung neuer Not, welche durch die zunehmende internationale Verschuldung und einen daraus resultierenden Wucher entstehen könnte, durchaus einen wichtigen, eigenständigen Beitrag liefern.

Neue Zürcher Zeitung vom 13./14. Juni 1998

*Dr. Ikbal al-Fallouji ist Rechts- und Wirtschaftskonsulent in Genf, Fürsprecher Daniel Urech ist Rechtsanwalt in Zürich.

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